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FAQ

Häufig gestellte Fragen

Dies ist sehr individuell, die Empfehlungen reichen von einmal bis viermal pro Jahr. Abhängig ist das vom Gesundheitszustand der Zähne sowie von etwaigen Begleiterkrankungen.  Zwei Kontrollen pro Jahr sind zu empfehlen und werden auch von den Krankenkassen bezahlt. Bei Patienten, die z.B. an einer schweren Parodontitis erkrankt sind oder an einem Diabetes leiden, sollte man durchaus  drei bis viermal pro Jahr kontrollieren.

Bei Beschwerden und Zahnschmerzen können Sie uns natürlich jederzeit zu unseren Öffnungszeiten anrufen. In dringenden Notfällen können Sie uns auch nach den Öffnungszeiten erreichen. Die dafür notwendige Telefonnummer ist auf unserem Anrufbeantworter hinterlegt. Am Wochenende bzw. Feiertagen gibt es einen zentralen Notdienst. Die Telefonnummer lautet: 0221-555555

Die Krankenkassen sind gesetzlich nur dazu verpflichtet, die “notwendigen” Leistungen zu übernehmen. Was notwendig ist, steht im §12 des Sozialgesetzbuch V: „Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen.” Das bedeutet auch, dass z.B. ästhetisch hochwertige Kompositrestaurationen oder keramisch verblendete Kronen im Seitenzahnbereich laut Gesetzgeber über das “ausreichende Maß” hinaus gehen und daher auch nur teilweise von den Krankenkassen bezuschusst werden.

Bei der Terminvergabe unterscheiden wir nicht zwischen Kassenarten, sondern nach Indikation. Daher werden Schmerzfälle möglichst zeitnah einbestellt, während Routinekontrollen in aller Regel nicht akut terminiert werden müssen. Bei uns hat also die Behandlungsnotwendigkeit Priorität, nicht die Art der Versicherung.